Pflegeeltern sein – Was ist das? / Was ist eine Pflegefamilie?
Manchmal benötigen Eltern Hilfe und Unterstützung. Überforderung, Schicksalsschläge, schlechte finanzielle Verhältnisse, psychische Probleme oder Krankheiten können dazu führen, dass sie es nicht mehr allein schaffen, sich um ihr Kind zu kümmern. Wenn andere Hilfen zur Erziehung nicht greifen, kann es das Beste sein, das Kind für kurze oder längere Zeit bei einer Pflegefamilie unterzubringen.
Pflegeeltern/-familien bieten Kindern, die vorübergehend oder dauerhaft fremd untergebracht werden, die Möglichkeit, in einer „neuen“ Familie aufzuwachsen und damit vielleicht ein anderes Familienmodell kennen zu lernen.
Die Vollzeitpflege umfasst die Unterbringung, Erziehung und Betreuung eines oder mehrerer Kinder – sie wird im Gegensatz zur stationären Hilfe (Heimerziehung) von Erziehungspersonen und deren Familie auf privater Ebene geleistet. Die Rechtsgrundlage hierfür regelt das Sozialgesetzbuch SGB VIII § 33. Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, hat weit reichende Folgen für Sie selbst, Ihre Familie, das Kind sowie seine leiblichen Eltern.
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden Familien, die diese Hilfe anbieten wollen, durch den Pflegekinderdienst besonders begleitet. Die Teilnahme an Gesprächen, am Vorbereitungsseminar, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, weitere Auskünfte zur Lebenssituation (siehe Voraussetzungen) sind Pflicht.
Voraussetzungen
Persönliches:
Die wichtigsten Voraussetzungen zuerst einmal: Liebe, Geduld, Humor und nicht zu hohe Erwartungen. Ihre eigene Familie sollte ebenfalls bereit sein, diese Aufgabe mit Ihnen anzunehmen. Pädagogische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, aber die Bereitschaft, das eigene Handeln zu überdenken. Hier bieten unsere Vorbereitungsseminare erste Hilfe zur Orientierung. Danach entscheiden Sie sich, ob dieses Engagement etwas ist, das Sie leisten möchten und können.
Ein paar grundsätzliche Voraussetzungen im Überblick:
Verheiratete und unverheiratete Paare, sowie Alleinlebende mit und ohne Kinder können sich bewerben, denn jedes Pflegekind braucht andere Bedingungen.
Auch die eigenen Kinder müssen mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden sein und spielen eine wichtige Rolle. Hierzu wird im Vorbereitungsseminar einiges bearbeitet.
Für jede(n) verständlich: über den Gesundheitszustand (insbesondere zu Drogen- und Alkoholkonsum) muss Auskunft erteilt werden (ärztliches Attest)
Im Interesse des Kindesschutzes muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für alle im Haushalt lebenden erwachsenen Personen vorgelegt werden.
Die finanziellen Verhältnisse müssen stabil sein. Das Vorliegen einer Privat - Insolvenz ist ein Ausschlusskriterium.
Wohnräume müssen ausreichend und groß genug, das Umfeld kindgerecht sein (Hausbesuch durch das Jugendamt, wenn eine Vermittlung ansteht)
nach der Aufnahme des Kindes soll das Kind, insbesondere in der ersten Phase der Anbahnung (und abhängig von seinem Alter), eine kontinuierliche Bezugsperson haben, die über einen bestimmten Zeitraum zu Hause bleibt. Besprechen Sie Ihre Planung auch mit Ihrem Arbeitgeber.
die grundsätzliche Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Pflegekinderdienstes, den Herkunftseltern, gegebenenfalls den Vormündern, Gerichten u. v. m. wird erwartet.
Was sind die Aufgabe des Pflegekinderdienstes des Kinderschutzbundes?
die Werbung und Suche interessierter Paare oder Einzelpersonen, Vorbereitung in Erstgesprächen
in mehrteiligen Bewerberseminaren auf die schöne, aber anspruchsvolle und nicht immer leichte Aufgabe vorzubereiten,
die qualifizierten Pflegepersonen gemeinsam mit dem Fachbereich Jugend und Familie bei ihrer Arbeit durch Fortbildung, Familienwochenenden und Gesprächskreise zu unterstützen,
mit Pflegekindern und ihren neuen "Geschwistern" gemeinsame Erlebnistage anzubieten - mit der Unterstützung von Ehrenamtlichen,
im MehrGenerationenHaus unter Begleitung der Fachkräfte des Fachbereichs Jugend und Familie Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie zu ermöglichen,
und gemeinsam mit dem Team des Pflegekinderdienstes in der Kreisverwaltung die Pflegeeltern bei einer möglichen Rückführung des Kindes zu unterstützen.
Aufgabe des Pflegekinderdienstes der Kreisverwaltung:
Anfrage und Vermittlung eines Pflegekindes
Beratung und Unterstützung im laufenden Hilfeverfahren
finanzielle Unterstützung der Pflegekinder und Pflegefamilien
fachliche Begleitung bei Krisen und Rückführung
Ihre Ansprechpartner/-innen der Kreisverwaltung: (regionale Zuordnung)
Christine Berdi
Tel. 06571-142032
Gabriele Herges
Tel. 06571-142312
Danica Hewel
Tel. 06571-142034
Mona Lengsdorf
Tel. 06571-142031
Carmen Ritgen
Tel. 06571-142335
Anna Trasser
Tel. 06571-142088
Tanja Trauden
Tel. 06571-142054
Zum guten Schluss Es gibt kein Recht auf ein Kind, kein Recht auf ein Pflegekind, aber das Recht eines Kindes auf ein gesundes Aufwachsen! Interessiert? Dann rufen Sie uns doch an und alles Weitere besprechen wir persönlich.
Ihre Ansprechpartnerin im Kinderschutzbund: Dipl. Päd. Julia Kern, Tel. (06571) 2698056 oder Email: